Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Ferienwohnungen im GERN² entstanden als Teil unseres Hauses und wurden mit viel Eigenleistung und Herzblut saniert. Ein umsichtiger und respektvoller Umgang mit Einrichtung und Ressourcen ist die Voraussetzung um die
Wohnungen in ihrer Art und Qualität vermieten zu können.


Welche Leistungen du von uns erwarten kannst und welche Verbindlichkeiten du eingeht erfährst du in den nachstehenden AGB´s. Bitte lies diese, denn mit deiner Buchung erkennst du sie an.

1. Geltungsbereich

1.1. Zwischen dem GERN² Inhaber: Anja Neff und Jérome Weber Gbr (im Folgenden Beherbergungsbetrieb genannt) und dem Vertragspartner (im Folgendem Gast genannt) besteht Einigkeit darüber, dass für alle Verträge und sonstigen
Leistungen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
1.2. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes oder abweichende Vereinbarungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden schriftlich vereinbart. Mit der Buchung erkennt der Gast die Geltung der
vorliegenden Regelungen an.

2. Vertragsabschluss

2.1. Veröffentlichungen und Angebote des Beherbergungsbetriebs sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Buchung des Gastes stellt das Angebot dar.
2.2. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande.
2.3. Der anmeldende Gast haftet dem Beherbergungsbetrieb gegenüber für alle von ihm angemeldeten Personen.
2.4. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform.

3. Leistung

3.1. Für den Umfang der vom Beherbergungsbetrieb vertraglich geschuldeten Leistungen ist allein die Buchungsbestätigung maßgeblich.
3.2. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.3. Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden oder vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des
Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten.
3.4. Die Ferienwohnung darf nicht von mehr als in der Angebotsbeschreibung angegebenen und in der Buchungsbestätigung bestätigten Anzahl von Personen bewohnt werden.

4. Haustiere | Instekten

4.1. Die Mitnahme von Hunden ist nach Vereinbarung gegen eine Gebühr in den Ferienwohnungen Sternwarte und Weitblick gestattet.
4.2. Für das Vorkommen von Insekten oder Tieren in oder um das Haus herum kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

5. Preis | Zahlung

5.1. Die in der Buchungsbestätigung enthaltenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben.
5.2. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
5.3. Mit Vertragsabschluss ist binnen 7 Tage der Gesamtpreises zur Zahlung fällig.
5.4. Die Zahlungen sind durch Überweisung auf das Konto des Beherbergungsbetriebs zu leisten:

Kontoinhaber: Anja Neff und Jerome Weber
IBAN: DE90 7116 0000 0109 5989 28
BIC: GENODEF1VRR

Betreff: Aufenthalt von… bis; Name der Ferienwohnung

6. CheckIn | CheckOut

6.1. CheckIn am Ankunftstag frühestens um 17:00 Uhr.
6.2. CheckOut am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr.
6.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dem Gast ein Hausschlüssel in einem Schlüsselsafe neben der Eingangstür der Ferienwohnung deponiert. Der Gast erhält den Schlüsselcode zur Öffnung des Schlüsselsafes vor Anreise über die Buchungsplattform oder per E-Mail übermittelt.

7. Reinigung

7.1. Die Ferienwohnung ist während des Aufenthaltes vom Gast sauber zu halten und ist in besenreinem Zustand zurückzugeben. Geschirr muss gespült sein, kann aber in der Spülmaschine bleiben.
7.2. Die Ferienwohnung ist in aufgeräumtem Zustand zu verlassen. Eine obligatorische Endreinigung wird durch den Vermieter durchgeführt und ist im Gesamtpreis enthalten.
7.3. Die Reinigung von Küchengeräten und -möbeln, starken Verschmutzungen des Fußbodens, bzw. der Glasflächen ist nicht in der Endreinigung enthalten und wird je nach zusätzlichem Aufwand zusätzlich berechnet. Bei normaler Nutzung der Wohnung sollte dies nicht nötig sein.

8. Haftung für Schäden

8.1. Der Gast übernimmt während der Mietdauer für alle Gegenstände, die in der Ferienwohnung vorhanden sind, die Haftung und ist für eventuell verursachte Schäden schadensersatzpflichtig.
8.2. Im Schadensfall ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.3. Vor der Abreise nicht angezeigte Schäden werden auf Kosten des Gastes behoben.
8.4. Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, werden unverzüglich, jedoch vorbehaltlich üblicher Lieferzeiten, ausgebessert.
8.5. Seitens des Beherbergungsbetriebs ist keine Versicherung abgeschlossen worden, die während der Mietdauer dem Gast und dessen persönlicher Habe Versicherungsschutz gewährt.

9. Beanstandungen

9.1. Sollte der Mieter wider Erwarten in Verbindung mit dem Mietobjekt Beanstandungen haben, sind diese dem Vermieter innerhalb 48 Stunden nach Bezug des Hauses schriftlich anzuzeigen. Andernfalls übernimmt der Gast für eventuelle Fehler und Mängel die Haftung.

10. Rücktritt des Kundens | Nichtinanspruchnahme (No Show)

10.1. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
10.2. Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Gastes von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb. Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis zu diesem Datum vom Vertrag zurücktreten, ohne den vereinbarten Preis zahlen zu müssen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb ausübt. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung des Gastes beim Beherbergungsbetrieb.
10.3. Kommt es zu einem Rücktritt gemäß Ziffer 10.2., kann der Beherbergungsbetrieb vom Gast eine pauschalierte Vergütung verlangen wie folgt:

48 Stunden nach Buchung 0 % des Gesamtpreises
Bis 40 Tage vor Anreise 20 % des Gesamtpreises
Von 39. – 21. Tag vor Anreise 50 % des Gesamtpreises
Ab dem 20. Tag vor Anreise 80 % des Gesamtpreises
Bei Nichterscheinen 90 % des Gesamtpreises

Es bleibt dem Gast unbenommen, einen geringeren Schaden als die aufgeführten Pauschalen, nachzuweisen.

10.4. Bei Buchungen über ein Buchungsportal (z.B. Airbnb usw.) gelten die Stornobedingungen wie im Buchungsportal angegeben.
10.5. Bei Nichtantritt zum Mietbeginn ohne Mitteilung an den Beherbergungsbetrieb erlischt der Anspruch auf die Gesamtreservierung.
10.6. Der eventuelle Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung obliegt allein dem Mieter.

11. Rücktritt des Beherbergungsbetriebs

11.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
11.2. Erfolgt der Rücktritt nach vorhergehender Ziffer, hat der Beherbergungsbetrieb Anspruch auf Schadensersatz gemäß den Regeln nach Ziffer 10.3. gegenüber dem Gast.
11.3. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, dies gilt, wenn:
• Höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
• Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Gastes oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden.

12. Haftung des Beherbergungsbetriebs

12.1. Der Beherbergungsbetrieb haftet nur bei Verschulden auf Schadensersatz.
12.2. Die verschuldensabhängige Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und / oder sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen, geltend gemacht werden und / oder Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen, geltend gemacht werden. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
12.3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Beherbergungsbetriebs nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
12.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem hauseigenen Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12.5. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Beschädigungen oder Abhandenkommen abgestellter Fahrzeuge, Räder und Skiausrüstung.

13. Verjährung

13.1. Ansprüche des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb aus dem Beherbergungsvertrag und Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach der vertraglich vereinbarten Mietende.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Beherbergungsbetriebes.
14.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.4. Sollte einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.